© 03.02.2023 - Gisela Henke

Richtlinien

Hinweise zur Haltung von Frettchen (Haltungsrichtlinien) erarbeitet von Gisela Henke, Tierärztin des Frettchenclubs Berlin e.V., Ebersdorferstraße 96, 13581 Berlin, Tel. 030/331 21 65 mit der freundlichen Unterstützung von Frau Dr. Weygandt Emserstr. 22 65195 Wiesbaden Tel.:0611/526199 Fax:0611/7247498 Herr Dr. Winkler 53797 Lohmar Tel.: 02246/912110 Herr Dr. Biedermann Großes Wert 19 89155 Erbach Tel:07305/7888 Allgemeines: Frettchen sind durch Domestizierung aus dem Iltis entstanden. Sie sind nur bedingt als Käfigtiere zu bezeichnen. Im Laufe der Entwicklung sind Frettchen zu Rudeltieren geworden. Es wird deshalb eine paarweise oder besser artgerechte Gruppenhaltung empfohlen. Der Freilauf der Tiere mehrmals täglich (2 - 3 mal) über mehrere Stunden (1 - 3 Stunden) ist wichtig für die Beobachtung des Allgemeinbefindens der Tiere, deren körperliche und geistige Entwicklung und ein ausgeglichenes Wesen. Die Art der Haltung kann nicht die Anforderungen an den täglichen Freilauf beschränken. Unterbringung: Werden Frettchen nicht kontinuierlich frei in der Wohnung oder in einem eigenen Zimmer gehalten, benötigen sie eine artgerechte Unterbringung in einem Käfig in der Wohnung mit den Mindestmaßen von 100 x 100cm Bodenfläche und einer Höhe von 150 bis 200cm Höhe bzw. einer Mindestgrundfläche von 150 x 80cm bei einer Höhe von 120 bis 150cm. Der Käfig ist durch mehrere gegen Abrutschen gesicherte Sprungbretter und/oder Kletterröhren in zwei bis drei Etagen zu unterteilen. Als Mindestausstattung des Käfigs sollten zwei oder mehr Schlafmöglichkeiten in Form von Hängematte oder Schlafhäuschen, zwei Katzentoiletten mit Einstreu, Wassernapf zum Hängen sowie Fressnäpfe vorhanden sein. Heu und Stroh sollte als Nestmaterial wegen Schimmelgefahr nicht verwendet werden; besser geeignet sind nicht fadenziehende Baumwolltücher. Der Käfigboden darf nicht eingestreut sein, da Frettchen ihr Futter darin wälzen und ggf. Streu mitfressen können. Bei entsprechend häufigem Freilauf (s. oben) können in einem Käfig diesen Ausmaßes und dieser Ausstattung maximal 5 Tiere gehalten werden. Für die Haltung auf dem Balkon gelten die gleichen Mindestmaße. Ein Süd- oder Westbalkon ist für die dauerhafte Unterbringung auch bei ausgespannter Markise ungeeignet. Zusätzlich muss eine Absicherung gegen Entweichen der Tiere und gegen Abstürzen vorhanden sein und der Käfig oder der Balkon gegen Einbruch von außen gesichert sein. Bei einer Außenhaltung ist eine Einzeltierhaltung grundsätzlich abzulehnen. Zusätzlich zur Mindestausstattung bei Wohnungshaltung soll in den Sommermonaten eine mit Wasser gefüllte flache Schale, in den Wintermonaten eine isolierte Schlafbox und eine am besten mit der Schlafbox kombinierte und gut isolierte Futterhütte vorhanden sein. Es muss darauf geachtet werden, dass weder Futter noch Wasser einfrieren können. Evtl. kann mit Hilfe einer Wärmflasche die Temperatur in der Futterkammer in Plusgraden gehalten werden. Das Maß einer Außenvoliere, in der sich die Tiere überwiegend aufhalten sollen, muss mindestens 6m² Grundfläche pro zwei Tiere betragen. Für jedes weitere Tier ist ein weiterer Quadratmeter notwendig. Es muss die Möglichkeit zum Graben gegeben sein (60cm tiefes Erdreich), eine Hälfte des Geheges muss ständig beschattet sowie vor Regen geschützt sein. So wie bei Balkonhaltung ist eine Wasserschale bzw. eine winterfeste Hütte notwendig. Die Tiere müssen am Entweichen gehindert werden können und das Gehege gegen Einbruch gesichert sein. Eine Ausstattung in mehreren Etagen und eine abwechslungsreich gestaltete Einrichtung mit Spring-, Kletter und Spielmöglichkeiten sind wichtig für eine artgerechte Unterbringung. Gerade bei isolierter Volierenhaltung sollte ein intensiver Kontakt zum Menschen von täglich mehreren Stunden (2 - 3 Stunden) angestrebt werden. Eine Haltung oder gar Zucht in Kaninchenbuchten ist grundsätzlich abzulehnen. Fütterung: Futter und Wasser müssen kontinuierlich zur freien Verfügung bereitstehen. In den Sommermonaten muss über einen rechtzeitigen Futteraustausch nach ca. 8 Std. ein starker Befall mit Fliegeneiern, in den Wintermonaten ein Einfrieren vermieden werden. Die Ernährung muss artgerecht und abwechslungsreich, einem Raubtier angemessen sein. Gruppenhaltung: Für eine artgerechte Haltung in Gruppen ist eine Kastration dringend anzuraten. Fähen, die nicht gedeckt werden sollen, sollen grundsätzlich zur Vermeidung einer Dauerranz kastriert werden. Pflege: Die Pflege beinhaltet die regelmäßige Reinigung der Katzenklos (mindestens zweimal täglich), das Wechseln der Schlaftücher (mindestens einmal pro Woche), das Krallenschneiden (nicht zu kurz) und die Ohrreinigung ( jeweils ein- bis zweimal pro Monat). Für eine längerfristige Unterbringung in Zoogeschäften lassen sich diese Empfehlungen kaum verwirklichen, so dass sich alle Zoogeschäfte dem Präsentationsverbot von Frettchen entsprechend den Läden des Zoofachverbandes anschließen sollten. Haltung von Farmfrettchen zur Pelzgewinnung oder zu Forschungszwecken: Diese Tierhaltung ist im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Tierhaltung auf der 37. Sitzung des ständigen Ausschusses am 22.6.1999 festgesetzt worden. Zusätzlich zum Nestkasten muss ihnen ein Käfig von einer Mindestfläche von 2550cm² zur Verfügung stehen. Ab dem dritten Tier muss die Fläche um jeweils 850cm² erweitert werden. Die Höhe muss so ausreichend sein, dass sich die Tiere aufrichten können. Die Käfige dürfen nicht übereinander angeordnet sein. Tiere, die nicht ausgewachsen sind, dürfen nicht isoliert gehalten werden. Zuchttiere, die ausnahmsweise in Paaren gehalten werden, müssen angemessen überwacht werden. Berlin, Juni 2010.
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