© 03.02.2023 - Gisela Henke
Richtlinien
Hinweise zur Haltung von Frettchen
(Haltungsrichtlinien) erarbeitet von Gisela Henke,
Tierärztin des Frettchenclubs Berlin e.V.,
Ebersdorferstraße 96, 13581 Berlin, Tel. 030/331 21 65
mit der freundlichen Unterstützung von
Frau Dr. Weygandt Emserstr. 22 65195 Wiesbaden Tel.:0611/526199 Fax:0611/7247498
Herr Dr. Winkler 53797 Lohmar Tel.: 02246/912110
Herr Dr. Biedermann Großes Wert 19 89155 Erbach Tel:07305/7888
Allgemeines:
Frettchen
sind
durch
Domestizierung
aus
dem
Iltis
entstanden.
Sie
sind
nur
bedingt
als
Käfigtiere
zu
bezeichnen. Im Laufe der Entwicklung sind Frettchen zu Rudeltieren geworden.
Es wird deshalb eine paarweise oder besser artgerechte Gruppenhaltung empfohlen.
Der
Freilauf
der
Tiere
mehrmals
täglich
(2
-
3
mal)
über
mehrere
Stunden
(1
-
3
Stunden)
ist
wichtig
für
die
Beobachtung
des
Allgemeinbefindens
der
Tiere,
deren
körperliche
und
geistige
Entwicklung
und
ein
ausgeglichenes
Wesen.
Die
Art
der
Haltung
kann
nicht
die
Anforderungen
an
den
täglichen
Freilauf
beschränken.
Unterbringung:
Werden
Frettchen
nicht
kontinuierlich
frei
in
der
Wohnung
oder
in
einem
eigenen
Zimmer
gehalten,
benötigen
sie
eine
artgerechte
Unterbringung
in
einem
Käfig
in
der
Wohnung
mit
den
Mindestmaßen
von
100
x
100cm
Bodenfläche
und
einer
Höhe
von
150
bis
200cm
Höhe
bzw.
einer
Mindestgrundfläche
von
150
x
80cm
bei
einer
Höhe
von
120
bis
150cm.
Der
Käfig
ist
durch
mehrere
gegen
Abrutschen
gesicherte
Sprungbretter
und/oder
Kletterröhren in zwei bis drei Etagen zu unterteilen.
Als
Mindestausstattung
des
Käfigs
sollten
zwei
oder
mehr
Schlafmöglichkeiten
in
Form
von
Hängematte
oder
Schlafhäuschen,
zwei
Katzentoiletten
mit
Einstreu,
Wassernapf
zum
Hängen
sowie
Fressnäpfe
vorhanden
sein.
Heu
und
Stroh
sollte
als
Nestmaterial
wegen
Schimmelgefahr
nicht
verwendet
werden;
besser
geeignet
sind
nicht
fadenziehende
Baumwolltücher.
Der
Käfigboden
darf
nicht
eingestreut
sein,
da
Frettchen
ihr
Futter
darin
wälzen und ggf. Streu mitfressen können.
Bei
entsprechend
häufigem
Freilauf
(s.
oben)
können
in
einem
Käfig
diesen
Ausmaßes
und
dieser
Ausstattung
maximal 5 Tiere gehalten werden.
Für
die
Haltung
auf
dem
Balkon
gelten
die
gleichen
Mindestmaße.
Ein
Süd-
oder
Westbalkon
ist
für
die
dauerhafte
Unterbringung
auch
bei
ausgespannter
Markise
ungeeignet.
Zusätzlich
muss
eine
Absicherung
gegen
Entweichen
der
Tiere
und
gegen
Abstürzen
vorhanden
sein
und
der
Käfig
oder
der
Balkon
gegen
Einbruch von außen gesichert sein.
Bei einer Außenhaltung ist eine Einzeltierhaltung grundsätzlich abzulehnen.
Zusätzlich
zur
Mindestausstattung
bei
Wohnungshaltung
soll
in
den
Sommermonaten
eine
mit
Wasser
gefüllte
flache
Schale,
in
den
Wintermonaten
eine
isolierte
Schlafbox
und
eine
am
besten
mit
der
Schlafbox
kombinierte
und
gut
isolierte
Futterhütte
vorhanden
sein.
Es
muss
darauf
geachtet
werden,
dass
weder
Futter
noch
Wasser
einfrieren
können.
Evtl.
kann
mit
Hilfe
einer
Wärmflasche
die
Temperatur
in
der
Futterkammer
in
Plusgraden
gehalten werden.
Das
Maß
einer
Außenvoliere,
in
der
sich
die
Tiere
überwiegend
aufhalten
sollen,
muss
mindestens
6m²
Grundfläche pro zwei Tiere betragen. Für jedes weitere Tier ist ein weiterer
Quadratmeter
notwendig.
Es
muss
die
Möglichkeit
zum
Graben
gegeben
sein
(60cm
tiefes
Erdreich),
eine
Hälfte
des
Geheges
muss
ständig
beschattet
sowie
vor
Regen
geschützt
sein.
So
wie
bei
Balkonhaltung
ist
eine
Wasserschale
bzw.
eine
winterfeste
Hütte
notwendig.
Die
Tiere
müssen
am
Entweichen
gehindert
werden
können und das Gehege gegen Einbruch gesichert sein.
Eine
Ausstattung
in
mehreren
Etagen
und
eine
abwechslungsreich
gestaltete
Einrichtung
mit
Spring-,
Kletter
und
Spielmöglichkeiten sind wichtig für eine artgerechte Unterbringung.
Gerade
bei
isolierter
Volierenhaltung
sollte
ein
intensiver
Kontakt
zum
Menschen
von
täglich
mehreren
Stunden
(2 - 3 Stunden) angestrebt werden.
Eine Haltung oder gar Zucht in Kaninchenbuchten ist grundsätzlich abzulehnen.
Fütterung:
Futter und Wasser müssen kontinuierlich zur freien Verfügung bereitstehen.
In
den
Sommermonaten
muss
über
einen
rechtzeitigen
Futteraustausch
nach
ca.
8
Std.
ein
starker
Befall
mit
Fliegeneiern,
in
den
Wintermonaten
ein
Einfrieren
vermieden
werden.
Die
Ernährung
muss
artgerecht
und
abwechslungsreich, einem Raubtier angemessen sein.
Gruppenhaltung:
Für
eine
artgerechte
Haltung
in
Gruppen
ist
eine
Kastration
dringend
anzuraten.
Fähen,
die
nicht
gedeckt
werden sollen, sollen grundsätzlich zur Vermeidung einer Dauerranz kastriert werden.
Pflege:
Die
Pflege
beinhaltet
die
regelmäßige
Reinigung
der
Katzenklos
(mindestens
zweimal
täglich),
das
Wechseln
der
Schlaftücher
(mindestens
einmal
pro
Woche),
das
Krallenschneiden
(nicht
zu
kurz)
und
die
Ohrreinigung
(
jeweils ein- bis zweimal pro Monat).
Für
eine
längerfristige
Unterbringung
in
Zoogeschäften
lassen
sich
diese
Empfehlungen
kaum
verwirklichen,
so
dass
sich
alle
Zoogeschäfte
dem
Präsentationsverbot
von
Frettchen
entsprechend
den
Läden
des
Zoofachverbandes anschließen sollten.
Haltung von Farmfrettchen zur Pelzgewinnung oder zu Forschungszwecken:
Diese
Tierhaltung
ist
im
Europäischen
Übereinkommen
zum
Schutz
von
Tieren
in
landwirtschaftlicher
Tierhaltung auf der 37. Sitzung des ständigen Ausschusses am 22.6.1999 festgesetzt worden.
Zusätzlich
zum
Nestkasten
muss
ihnen
ein
Käfig
von
einer
Mindestfläche
von
2550cm²
zur
Verfügung
stehen.
Ab
dem
dritten
Tier
muss
die
Fläche
um
jeweils
850cm²
erweitert
werden.
Die
Höhe
muss
so
ausreichend
sein,
dass sich die Tiere aufrichten können. Die Käfige dürfen nicht übereinander angeordnet sein.
Tiere,
die
nicht
ausgewachsen
sind,
dürfen
nicht
isoliert
gehalten
werden.
Zuchttiere,
die
ausnahmsweise
in
Paaren gehalten werden, müssen angemessen überwacht werden.
Berlin, Juni 2010.
Krankheiten
Haltung